Fünfter deutsch-französischer Parlamentspreis
- Disziplinen: Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Medien-/Kulturwissenschaft, Didaktik, Weitere Teilbereiche
- Sprachen: Französisch, Sprachenübergreifend
- Frist: 15.11.10
Fünfter deutsch-französischer Parlamentspreis
Deutscher Bundestag/Assemblée nationale, Berlin/Paris
Bewerbungsschluss: 15.11.2010
Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale verleihen alle zwei
Jahre für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen, den deutsch-französischen Parlamentspreis.
Um die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deutsche und
französische Staatsbürger bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-,
sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk verfasst
haben, das seit August 2008 als selbständige Veröffentlichung erschienen
ist. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt
werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen
und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben.
Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein.
Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen.
Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte
akzeptiert.
Der Bewerbung sind beizufügen: Drei Exemplare des Werkes, ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer Seite, ein Lebenslauf von
höchstens zwei Seiten sowie eine Zusammenfassung des eingereichten
Werkes von höchstens drei Seiten.
Bewerbungsschluss ist der 15. November 2010.
Deutsche Bewerber richten Ihre Bewerbung bis zum 15. November 2010 an:
DEUTSCHER BUNDESTAG
Wissenschaftliche Dienste
Fachbereich WD 1
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030-227-38630
Fax: 030-227-36464
Mail: deutsch-franzoesischer-preis@bundestag.de
www.bundestag.de/deutsch-franzoesischer-preis
Publiziert von: Barbara Ventarola