Forschungsstipendien an der Maison des Sciences de l’Homme (FMSH) Paris für promovierte deutsche Geistes- und Sozialwissenschaftler 2013/2014
- Ort: Paris, Frankreich
- Beginn: 01.04.13
- Disziplinen: Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Medien-/Kulturwissenschaft, Weitere Teilbereiche
- Sprachen: Französisch
- Frist: 15.11.12
Abkommen
Der DAAD vergibt in Verbindung mit der Stiftung Maison des Sciences de l’Homme (FMSH) Auslandsstipendien für promovierte deutsche Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Die FMSH bietet diese Stipendien im Rahmen ihres Programms „Fernand Braudel-IFER“ an, das von der EU unterstützt wird (Programme Action Marie Curie, COFUND, 7. Rahmenprogramm).
Die 1963 in Paris gegründete FMSH ist eine staatliche, interdisziplinäre Forschungseinrichtung mit der Aufgabe, Forschungen auf dem Gebiet der Geistes- und Sozialwissenschaften zu fördern. Die FMSH versteht sich darüber hinaus als ein internationales Forschungszentrum, das Wissenschaftler aus aller Welt zusammenführt. Im Rahmen der interdisziplinären Forschung wird der methodischen Innovation eine große Bedeutung beigemessen. Weitere Informationen sind im Internet unter der Adresse: www.msh-paris.fr zu finden.
Welche Ziele hat das Programm?
Das Programm soll hervorragend qualifizierten deutschen Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen ermöglichen, ein Projekt an einem französischen Forschungsinstitut freier Wahl zu verfolgen. Dabei kann es sich um eine der Forschungsgruppen an der FMSH selbst oder um andere Forschungseinrichtungen in Frankreich handeln. Die FMSH übernimmt in diesen Fällen die anschließende Betreuung und die Vermittlung weiterer Kontakte.
Wer kann sich bewerben?
Das Angebot richtet sich an überdurchschnittlich qualifizierte deutsche promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler der Geistes- und Sozialwissenschaften mit sehr guten Französischkenntnissen.
Welche Dauer hat das Stipendium?
Die Stipendien werden dem jeweiligen Vorhaben entsprechend für die Dauer von bis zu 6 Monaten, in Ausnahmefällen bis zu 10 Monaten vergeben. Der Stipendienantritt muss zwischen dem 1. April und dem 1. Oktober 2013 liegen.
Welche Bewerbungsvoraussetzungen sollen erfüllt sein?
Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie mit dem vorgesehenen Gastinstitut, an dem das Forschungsvorhaben bearbeitet werden soll, bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung Kontakt aufgenommen und die Realisierbarkeit des Vorhabens geprüft haben. Dieser Kontakt zum Gastinstitut ist ein wichtiger Faktor bei der Auswahlentscheidung. Im Einzelfall kann die FMSH bei der Vermittlung einer entsprechenden Forschungseinrichtung oder von Fachkontakten nach Frankreich behilflich sein.
Thematisch soll das Vorhaben keine Fortsetzung oder Variante der Dissertation sein. Bevorzugt werden Vorhaben, die übergeordneten - vor allem wissenschaftstheoretischen oder -historischen - Fragestellungen verpflichtet sind. Geplante Einzelstudien sollten methodisch innovativ sein oder einen interkulturell-komparatistischen Ansatz verfolgen und sich in einen größeren Forschungszusammenhang einordnen. Die Anbindung an eine eventuell bestehende Forschergruppe, die zu ähnlichen Fragestellungen arbeitet, wäre daher wünschenswert.
Die Promotion soll mit mindestens sehr gutem Ergebnis (magna cum laude) abgeschlossen worden sein; sie sollte in der Regel zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als vier Jahre zurückliegen.
Eine Bewerbung vor Abschluss der Promotion ist nicht möglich. Bereits Habilitierte und Interessenten, die sich schon 18 Monate oder länger in Frankreich aufhalten, können sich nicht bewerben.
Welche Stipendienleistungen werden geboten?
Für Unterkunft, Verpflegung und Nebenausgaben steht ein dem Lebensalter des Bewerbers und den Lebenshaltungskosten des Gastlandes angepasster Betrag zur Verfügung: Der monatliche Grundbetrag beläuft sich auf:
1* EUR 1.365,- für Bewerber bis 30 Jahre
2* EUR 1.416,- für Bewerber bis 34 Jahre
3* EUR 1.467,- für Bewerber ab 35 Jahre
4* EUR 1.518,- für Bewerber ab 39 Jahre.
Hinzu kommt ein Auslandszuschlag, der – in Abhängigkeit vom Aufenthaltsort – für Ledige bei EUR 669,-, für Verheiratete bei EUR 856,- liegt. Begleitet der Ehepartner den Stipendiaten ins Ausland erhöht sich der Zuschlag auf einen Betrag von EUR 937,-. Für Kinder wird ein Auslandszuschlag von EUR 129,- monatlich gezahlt.
Verheiratete Stipendiaten erhalten als Zulage für den Ehepartner monatlich EUR 205,-, wenn dieser über kein eigenes Einkommen von mehr als EUR 410,- / Monat verfügt. Auf Antrag kann alleinerziehenden Stipendiatinnen und Stipendiaten ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt werden.
Zusätzlich zu diesen Leistungen wird ein Kaufkraftausgleich gesondert berechnet und eine monatliche Sach- und Kongresskostenbeihilfe in Höhe von EUR 102,- gezahlt.
Für die Reisekosten vom Heimatort an das Gastinstitut und zurück wird eine Pauschale gezahlt, deren Höhe abhängig ist von der Stipendiendauer. Sie beträgt in der Regel EUR 175,-.
Welche Auswahlkriterien gibt es?
Die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Qualität und Durchführbarkeit ihrer Vorhaben sind grundlegende Auswahlkriterien. Hierüber entscheidet eine deutsch-französisch besetzte Kommission aus Hochschullehrerinnen und –lehrern zunächst auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungen im Rahmen einer Vorauswahl. Im Anschluss daran wird ein kleiner Kreis von Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Auswahlgespräch nach Bonn eingeladen. Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich Anfang Februar 2013 in Bonn statt.
Wie ist der Bewerbungsweg?
Eine Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsverfahren auf der Internetseite des DAAD unter www.daad.de/ausland/download/05104.de.html. Das Bewerbungsformular steht nur zum Online-Ausfüllen zur Verfügung. Alle hierzu erforderlichen Schritte sind im Formular ausführlich erläutert. Anschließend muss das Formular ausgedruckt und mit allen weiteren Anlagen an den DAAD geschickt werden. Zu einer vollständigen Bewerbung, die in 3facher Ausfertigung einzureichen ist, gehören folgende Unterlagen:
5* Bewerbungsformular mit Foto (für den Zweit- und Drittsatz bitte Kopie anfertigen);
6* Ausführlicher Lebenslauf in deutscher und französischer Sprache mit wissenschaftlichem Werdegang, praktischen und beruflichen Erfahrungen (auch tabellarisch möglich);
7* Kopien (unbeglaubigt) aller Hochschulzeugnisse/Abschlusszeugnisse (Magister, Diplom) sowie der Promotionsurkunde;
8* Schriftenverzeichnis und eine Kurzfassung der Dissertation in Deutsch und Französisch (nicht mehr als 5 Seiten); u. U. wird die Dissertation eigens angefordert;
9* Beschreibung des Forschungsvorhabens in deutscher und französischer Sprache (maximal 5 Seiten);
10* Kontaktnachweis zum Institut / zur Arbeitsgruppe in Frankreich, wo das Vorhaben bearbeitet werden soll (Einladungsschreiben); ggf. Nachweis des Zugangs zu Archiven;
11* Vertrauliche Gutachten eines deutschen und eines französischen Hochschullehrers bzw. einer Hochschullehrerin; ggf. eine Stellungnahme des Betreuers der Doktorarbeit, falls dieser nicht mit dem deutschen Gutachter identisch ist. Die Gutachten sollten von den Gutachtern unmittelbar an den DAAD, Referat 312, gesandt werden.
Wann ist Bewerbungsschluss?
Bewerbungsschluss ist der 15.11.2012 (Datum des Eingangsstempels beim DAAD).
Wo wird der Antrag eingereicht ?
Bitte richten Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen (ungeheftet und ohne Klarsichthüllen) in dreifacher Ausfertigung an:
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat 312 – z.Hd. Frau Ursula Bazoune
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Weitere Informationen:
E-Mail: Bazoune@daad.de
Tel.: 0228 / 882-250
Publiziert von: cs