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10.05.2011

Fritz Thyssen Stiftung – Reisebeihilfen für Promovierte

  • Disziplinen: Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Medien-/Kulturwissenschaft, Didaktik, Weitere Teilbereiche
  • Sprachen: Sprachenübergreifend

Die Fritz Thyssen Stiftung fördert insbesondere Wissenschafter/innen an wissenschaftlichen Hochschulen und Forschungsstätten, vornehmlich in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen

Nachwuchses. Unabhängig von einer Projektförderung können auch ausschließlich Mittel zur Deckung von Reisekosten beantragt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Arbeit stehen.

Allgemeine Bildungsreisen und Exkursionen können nicht gefördert werden. Antragsteller/innen müssen jedoch promoviert sein.

 

Anträge auf Reisebeihilfe können der Stiftung jederzeit vorgelegt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.fritz-thyssen-stiftung.de/foerderung/foerderungsarten/reisebeihilfen/

 

 

 

 

 

Von:  Fritz Thyssen Stiftung

Publiziert von: Barbara Ventarola