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17.08.2012

Juniorprofessur für Romanische Sprachwissenschaft (W1)

  • Ort: Mannheim
  • Arbeitszeit: Vollzeit
  • Beginn: 01.02.13
  • Befristung: 31.01.16
  • Bezahlung/Besoldungsklasse: W1
  • Disziplinen: Sprachwissenschaft, Medien-/Kulturwissenschaft
  • Sprachen: Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch
  • Frist: 30.09.12

An der Philosophischen Fakultät der Universität Mannheim ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

 

Juniorprofessur für Romanische Sprach- und Medienwissenschaft (W 1)

(mindestens zwei romanische Sprachen in freier Kombination, d.h. Italienisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch) zu besetzen.

 

Neben einer einschlägigen Promotion wird ein Forschungsschwerpunkt in mindestens einer weiteren romanischen Sprache sowie entsprechende fachliche Breite erwartet, ebenso der Wille zu fachinterner sowie fachübergreifender Kooperation sowie im Idealfall Anschlussfähigkeit an wirtschaftsrelevante Themenkreise. Erfahrungen bei der Einwerbung von Drittmitteln sind wünschenswert. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie das Fach mit großem Engagement in Forschung und Lehre vertreten und sich an den Mannheimer Studiengängen (v.a. Lehramt sowie B.A., M.A. Kultur und Wirtschaft sowie M.A. Sprache & Kommunikation) beteiligen. Interesse an der Mitarbeit bei der Neu- und Weiterentwicklung universitärer Curricula wird vorausgesetzt.

 

Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 51 Abs. 2 und 3 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg (LHG). Neben einem abgeschlossenem Hochschulstudium sowie dem Nachweis einer herausragenden Promotion werden pädagogische Eignung sowie eine durch zusätzliche wissenschaftliche Leistung belegte Befähigung für die Übernahme der Position der Juniorprofessur erwartet.

 

Die Einstellung erfolgt bei Erfüllung der allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Zeit zunächst für die Dauer von drei Jahren. Nach positiver Evaluierung ist eine Verlängerung auf insgesamt sechs Jahre nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen des § 51 Abs. 7 und 8 LHG vorgesehen. Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt kann für das Dienstverhältnis gemäß landesrechtlicher Bestimmungen zunächst eine Probezeit im Umfang von drei Jahren vorgesehen werden.

 

Die Universität Mannheim misst einer intensiven Betreuung der Studierenden einen hohen Stellenwert bei und erwartet deshalb von den Lehrenden eine ausgeprägte Präsenz an der Universität. Zur Stärkung der universitären Einbindung in das regionale Umfeld wird ferner davon ausgegangen, dass die/der zu Berufende bereit ist, ihren/seinen Lebensmittelpunkt in die Region zu legen.

 

Die Universität Mannheim strebt die Erhöhung des Frauenanteils in Forschung und Lehre an und fordert daher entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt.

 

Bewerbungen mit Lebenslauf, Zeugniskopien, Verzeichnis der Publikationen und Lehrveranstaltungen sind bis zum 30. September 2012 an die Dekanin der Philosophischen Fakultät, Universität Mannheim, 68131 Mannheim, zu richten.

Von:  Johannes Müller-Lancé

Publiziert von: cs