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10.07.2013

Lehrkraft für besondere Aufgaben mit Lehrtätigkeit im Bereich der spanischsprachigen Literaturen

  • Ort: Frankfurt am Main
  • Arbeitszeit: 1/2 Stelle
  • Beginn: 01.10.13
  • Befristung: 30.09.15
  • Bezahlung/Besoldungsklasse: E13 TV-G-U
  • Disziplinen: Literaturwissenschaft
  • Sprachen: Spanisch
  • Frist: 30.07.13

Am Institut für Romanische Sprachen und Literaturen der Goethe-Universität ist zum 01.10.2013 die Stelle einer

 

Lehrkraft für besondere Aufgaben

(E13 TV-G-U, halbtags)

 

mit Lehrtätigkeit im Bereich der spanischsprachigen Literaturen befristet für die Dauer von zwei Jahren zu besetzen.

 

Da die Einstellung auf der Basis § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz erfolgt, können Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis zur Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main stehen oder gestanden haben, nicht berücksichtigt werden. Diese Regelung trifft nicht zu, wenn die Beschäftigung mehr als drei Jahre zurückliegt.

 

Die Aufgaben der/des Stelleninhaberin/Stelleninhabers liegen vornehmlich im Bereich der universitären Lehre (6 SWS) in der lateinamerikanistischen Literaturwissenschaft in den romanistischen Studiengängen. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird zudem die Bereitschaft erwartet, literaturdidaktisch relevante Lehrveranstaltungen anzubieten sowie Mitarbeit bei der Koordination und Durchführung der Studienmodule, die Gestaltung und Abnahme von veranstaltungsbegleitenden Prüfungen sowie Sprechstunden.

 

Einstellungsvoraussetzungen: romanistischer Hochschulabschluss; Promotion und Arbeitsschwerpunkt in der literaturwissenschaftlichen Lateinamerikanistik sind erwünscht. Erforderlich sind sehr gute Sprachkenntnisse des Deutschen und Spanischen.

 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, etc.) senden Sie bitte bis zum 30.07.2013 an Prof. Dr. Roland Spiller, E-Mail: salerno-petersen@em.uni-frankfurt.de .

 

Wir weisen darauf hin, dass Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen (z.B. Reise- und Aufenthaltskosten), nicht übernommen werden können.

Von:  Ilse Saynovits

Publiziert von: cf