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13.08.2009

Lehrkraft für besondere Aufgaben (Spanische und portugiesische Literatur- und Kulturwissenschaft)

  • Ort: Gießen
  • Arbeitszeit: 1/2 Stelle
  • Beginn: 01.10.09
  • Befristung: 30.09.10
  • Bezahlung/Besoldungsklasse: BAT IIa
  • Disziplinen: Literaturwissenschaft, Medien-/Kulturwissenschaft
  • Sprachen: Portugiesisch, Spanisch
  • Frist: 05.09.09

Justus-Liebig-Universität Gießen

Am Institut für Romanistik, Fachbereich Sprache, Literatur, Kultur, ist ab 01.10.2009 befristet bis 30.09.2010 die halbe Stelle einer/eines

 

Lehrkraft für besondere Aufgaben BAT IIa

(Spanische und portugiesische Literatur- und Kulturwissenschaft)

 

gemäß §§ 1 ff. WissZeitVG befristet zu besetzen.

Aufgaben: Sie sind gemäß § 78 HHG Lehrkraft für besondere Aufgaben. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst überwiegend Lehraufgaben im Umfang von 7 Lehrveranstaltungsstunden gemäß Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Hessen in allen Studiengängen des Spanischen und Portugiesischen in den literatur- und kulturwissenschaftlichen Modulen.

 

Voraussetzungen: Wir erwarten von Ihnen, dass Sie pädagogisch geeignet sind, über einen einschlägigen wissenschaftlichen Hochschulabschluss und ggf. eine Promotion in spanischer oder portugiesischer Literatur-/Kulturwissenschaft verfügen. Sie sollten Lehrerfahrung in beiden Sprachen im Hochschulbereich sowie möglichst hochschuldidaktische Qualifikationen nachweisen können.

 

Die Justus-Liebig-Universität Gießen strebt einen höheren Anteil von Frauen im Wissenschaftsbereich an; deshalb bitten wir qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben. Aufgrund des Frauenförderplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. - Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen unter Angabe des Aktenzeichens 5-489/09 bis zum 03.09.2009 an den Präsidenten der Justus-Liebig-Universität Gießen, Ludwigstraße 23, 35390 Gießen. Bewerbungen Schwerbehinderter werden - bei gleicher Eignung - bevorzugt.

 

Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.

Von:  Ana García Martínez (aktualisiert am 19.9.2009)

Publiziert von: jd