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14.05.2012

Lektor/in für Französisch

  • Ort: Göttingen
  • Arbeitszeit: Vollzeit
  • Beginn: 01.10.12
  • Bezahlung/Besoldungsklasse: TVL 13
  • Disziplinen: Sprachpraxis
  • Sprachen: Französisch
  • Frist: 12.06.12

Am Seminar für Romanische Philologie der Georg-August-Universität Göttingen ist zum 01.10.2012 die Stelle einer/eines

 

Lektorin/Lektors für Französisch (100%)

 

-Entgeltgruppe 13 TV-L- mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (zzt. 39,8 Stunden/Woche) unbefristet zu besetzen.

 

Aufgaben: Sprachunterricht aller Stufen (Organisation und Durchführung), Bereitschaft zur Zusammenarbeit in den Bereichen Landeswissenschaft, Fachdidaktik, Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft. Mitwirkung an den Prüfungen in den Studiengängen Französisch. Dienstleistungen im Bereich der allgemeinen Aufgaben des Seminars, insbesondere Mitwirkung bei der Organisation der Austauschbeziehungen mit dem französischsprachigen Ausland.

 

Das Lehrdeputat umfasst nach der derzeit gültigen Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) 18 Lehrveranstaltungsstunden.

Voraussetzungen: Muttersprache in Französisch, abgeschlossenes Hochschulstudium in Romanistik oder Germanistik, Zusatzqualifikation in Français langue étrangère (F.L.E), möglichst mehrjährige Lehrerfahrung mit Französisch als Fremdsprache; hervorragende Deutschkenntnisse, Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit. Erwünscht sind Kenntnisse im Umgang mit multimedialen Systemen.

 

Die Universität Göttingen strebt in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden innerhalb von 4 Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige mit den üblichen Unterlagen erbeten an die Kommission:

Mélanie Gagnant

Kommission Lektorin/ Lektor für Französisch

Seminar für Romanische Philologie

Georg-August-Universität Göttingen

Humboldtallee 19

37073 Göttingen

 

Reichen Sie bitte die Bewerbungsunterlagen nur in Kopie ein. Die Unterlagen werden nach einer Aufbewahrungsfrist von fünf Monaten vernichtet. Eine Rücksendung erfolgt nur bei einem beigefügten, ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag.

 

Von:  Mélanie Gagnant

Publiziert von: cs