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16.05.2013

Postdoc-Assistentin / Postdoc-Assistent Bereich Sprachwissenschaft

  • Ort: Klagenfurt, Österreich
  • Arbeitszeit: Vollzeit
  • Beginn: 01.10.13
  • Befristung: 30.09.19
  • Bezahlung/Besoldungsklasse: k.A.
  • Disziplinen: Sprachwissenschaft
  • Sprachen: Französisch, Spanisch
  • Frist: 12.06.13

Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt schreibt gem. § 107 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 folgende auf 6 Jahre befristete Laufbahnstelle zur Besetzung aus:

 

Postdoc-Assistentin / Postdoc-Assistent

 

am Institut für Romanistik, Bereich Sprachwissenschaft, Fakultät für Kulturwissenschaften, im Beschäftigungsausmaß von 100 % (Basis Uni-KV: B 1 Postdoc). Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 3.381,70 brutto (14 x jährlich). Voraussichtlicher Beginn des Anstellungsverhältnisses ist der 1. Oktober 2013.

 

Aufgabenbereich:

- Selbständige Forschung im Bereich der romanistischen Sprachwissenschaft

- Erwerb der Habilitation oder einer gleichwertigen Qualifikation im Bereich Romanistische Sprachwissenschaft (nach Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung)

- Mitarbeit an sprachwissenschaftlichen Forschungsprojekten des Instituts

- Selbständige Lehre, Prüfungstätigkeit und Betreuung der Studierenden im Bereich der romanistischen Sprachwissenschaft in den Bachelor-, Master- und Lehramts-Studiengängen

- Mitarbeit an administrativen und organisatorischen Aufgaben

 

Voraussetzung für die Einstellung:

- Abgeschlossenes Doktorat in romanistischer Sprachwissenschaft (Schwerpunkt Französisch oder Spanisch)

- Sehr gute Kenntnisse der französischen oder der spanischen Sprache

- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache

 

Erwünscht sind:

- Einschlägige universitäre Lehrerfahrung

- Kenntnisse in einer weiteren romanischen Sprache

- Vertiefte Kenntnisse in der diachronen Sprachwissenschaft

 

Mit der Inhaberin/dem Inhaber einer Laufbahnstelle kann eine Qualifizierungsvereinbarung gem. § 27 Uni-KV für die Bereiche Forschung, selbständige Lehre, Leitungs- und Verwaltungsaufgaben, externe Erfahrungen abgeschlossen werden. Bei Abschluss der genannten Qualifizierungsvereinbarung erfolgt eine Einstufung als Assistenzprofessorin/Assistenzprofessor (Basis Uni-KV: A2 Ass. Prof.). Erreicht die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber die Qualifikation entsprechend der Vereinbarung, wird die betreffende Person als „Assoziierte Professorin/Assoziierter Professor“ (Basis Uni-KV: A2 Assoz. Prof.) in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis übernommen.

 

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

 

Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

 

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen innerhalb bis 12. Juni 2013 unter der Kennung 335/13an die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Fachabteilung Personalentwicklung, ausschließlich über das Onlinebewerbungsformular unter www.aau.at/obf zu richten.

 

Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

 

Von:  Sonja Sparouz

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