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10.07.2009

Universitätsprofessur (W2/W3) für Kulturwissenschaft mit dem Schwerpunkt populäre Kultur

  • Ort: Hildesheim
  • Disziplinen: Medien-/Kulturwissenschaft
  • Sprachen: Sprachenübergreifend

Universität Hildesheim An der Stiftung Universität Hildesheim ist im

Institut für Medien und Theater des Fachbereichs II -

Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation - zum 01.04.2010 eine

 

Universitätsprofessur (W2/W3) für Kulturwissenschaft mit dem Schwerpunkt populäre Kultur

 

zu besetzen.

 

Auf der Grundlage des Theorie-Praxis-Verhältnisses in den

kulturwissenschaftlichen Studiengängen "Kulturwissenschaften und

ästhetische Praxis", "Szenische Künste" und "Kreatives Schreiben und

Kulturjournalismus" soll der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin die

Bandbreite populärer Kulturformen und Praktiken in den Massenmedien, der

Musik und der Literatur in Forschung und Lehre vertreten.

 

Von dem Stelleninhaber/der Stelleninhaberin wird die Kompetenz für

kulturwissenschaftliche Fragestellungen und Methoden ebenso erwartet wie

die Bereitschaft, die Theoriebildung des Populären voranzutreiben und in

unterschiedlichen Disziplinen zu vermitteln.

Im Rahmen einer Ästhetik der populären Kultur sollten insbesondere die

Inszenierungsweisen des Populären, die Teilhabe an populärkulturellen

Prozessen und das Verhältnis der Künste zu ihren populären Ausformungen

und vice versa reflektiert werden. Hierzu sind Fähigkeiten und

Erfahrungen der interdisziplinären Kooperation notwendig. Ein

einschlägiges Forschungsprofil im Bereich populärer Kultur wird

vorausgesetzt. Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln sind

erwünscht.

 

Weitere Informationen unter www.uni-hildesheim.de/de/9890.htm

 

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 25 ff des

Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 26.02.2007

(Nds. GVBI. S. 69), geändert mit Art. 3 des Gesetzes vom 13.09.2007

(Nds. GVBI. S. 444). Gemäß § 28 NHG erfolgt die Ernennung bei

erstmaliger Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von

fünf Jahren.

Von:  http://www.academics.de, 9.7.2009

Publiziert von: Kai Nonnenmacher