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31.10.2012

VolkswagenStiftung Hannover: Freigeist-Fellowships, Neues Förderangebot für außergewöhnliche Forscherpersönlichkeiten

  • Disziplinen: Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Medien-/Kulturwissenschaft, Didaktik, Weitere Teilbereiche
  • Sprachen: Sprachenübergreifend
  • Frist: 15.06.13

Die fachoffenen Freigeist-Fellowships richten sich an außergewöhnliche Forscherpersönlichkeiten nach der Promotion, die sich zwischen etablierten Forschungsfeldern bewegen und risikobehaftete Wissenschaft betreiben möchten.

 

Ein Freigeist-Fellow - das ist für die VolkswagenStiftung eine junge Forscherpersönlichkeit, die neue Wege geht, Freiräume zu nutzen und Widerstände zu überwinden weiß. Sie schwimmt - wenn nötig - gegen den Strom und hat Spaß am kreativen Umgang mit Unerwartetem, auch mit unvorhergesehenen Schwierigkeiten. Ein Freigeist-Fellow erschließt neue Horizonte und verbindet kritisches Analysevermögen mit außergewöhnlichen Perspektiven und

Lösungsansätzen. Durch vorausschauendes Agieren wird der Freigeist-Fellow zum Katalysator für die Überwindung fachlicher, institutioneller und nationaler Grenzen.

 

Das Angebot richtet sich an außergewöhnliche Forscherpersönlichkeiten, die sich zwischen etablierten Forschungsfeldern bewegen und risikobehaftete Wissenschaft betreiben möchten. Nachwuchswissenschaftler(innen) mit bis zu fünfjähriger Forschungserfahrung nach der Promotion erhalten mit diesem modulartig aufgebauten, flexiblen Förderangebot die Möglichkeit, ihre wissenschaftliche Tätigkeit mit maximalem Freiraum und klarer zeitlicher Perspektive optimal zu gestalten. Dies bedeutet auch, dass während der Förderung bei Bedarf zusätzliche Komponenten (z.B. Mitarbeiterstellen, Reisemittel etc.) beantragt werden können.

 

Zehn bis 15 Fellowships werden - abhängig vom Ergebnis der jeweiligen Begutachtung - jährlich vergeben. Die Förderdauer beträgt in der ersten Phase fünf Jahre mit einer Verlängerungsoption um weitere drei Jahre. In der ersten Phase können abhängig vom Forschungsfeld und Karrierestadium bis zu 1 Million Euro, in der zweiten Phase noch einmal max. 400.000 Euro, jeweils unter Einschluss der Stelle für den Antragsteller/die Antragstellerin, gewährt werden.

 

Kontakt:

Dr. Henrike Hartmann, hartmann@volkswagenstiftung.de

Von:  via HU-Newsletter

Publiziert von: cs