Wissenschaftliche/r Mitarbeiterin im Bereich Romanische Sprachwissenschaft:
- Ort: Jena
- Arbeitszeit: 1/2 Stelle
- Beginn: 02.04.12
- Befristung: 31.03.14
- Bezahlung/Besoldungsklasse: E13 TV-L
- Disziplinen: Sprachwissenschaft
- Sprachen: Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch
- Frist: 31.01.12
Am Institut für Romanistik der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist ab 02. April 2012 eine Stelle als
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mit Lehrtätigkeit (E13 TV-L, 50%) (Stellenausschreibung Reg.-Nr.: 167/2011)
zu besetzen.
Die Stelle ist mit 50 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf zunächst zwei Jahre befristet, eine Verlängerung ist möglich. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgrup-pe 13 TV-L.
Die Stelle bietet die Möglichkeit zur Promotion bzw. Habilitation im Bereich Romanische Sprachwissenschaft. Schwerbehinderte werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Anforderungsprofil - Von dem Bewerber / der Bewerberin wird erwartet:
- Sehr guter Studienabschluss in Romanistik oder (Allgemeiner) Sprachwissenschaft oder gleichzuhaltende Qualifikation
- Sehr gute Kenntnisse in mindestens einer Romanischen Sprache
- Sicheres Auftreten in Wort und Schrift
- Bereitschaft zur sprachwissenschaftlichen Tätigkeit mit dem Ziel der Promotion bzw. Habilitation
- Lehre im Rahmen von 2 Semesterwochenstunden im Bereich der romanistischen Sprachwissenschaft, Beteiligung an administrativen Aufgaben am Institut
- Eigenverantwortlicher, selbständiger und teamfähiger Arbeitsstil
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, bisherige Tätigkeiten, Zeugniskopien und Referenzen) sind bis zum 31.01.12 in Papierform oder in elektronischer Form zu schicken an:
Prof. Dr. Julia Kuhn / Claudia Brauer
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Institut für Romanistik
Ernst-Abbe-Platz 8
D-07743 Jena
claudia.brauer@uni-jena.de
Bitte fügen Sie nach Möglichkeit eine eigene, maximal 25seitige besonders gelungene Arbeit (z.B. Hausarbeit, Exposé, Teile der Diplomarbeit / Magisterarbeit, Publikation o. ä.) bei.
Für die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist ein ausreichend frankierter Rückum-schlag beizulegen, andernfalls werden nicht berücksichtigte Unterlagen nach einem Monat vernichtet.
Publiziert von: cs