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13.12.2011

Wissenschaftliche/r Mitarbeiterin im Bereich Romanische Sprachwissenschaft:

  • Ort: Jena
  • Arbeitszeit: 1/2 Stelle
  • Beginn: 02.04.12
  • Befristung: 31.03.14
  • Bezahlung/Besoldungsklasse: E13 TV-L
  • Disziplinen: Sprachwissenschaft
  • Sprachen: Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch
  • Frist: 31.01.12

Am Institut für Romanistik der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist ab 02. April 2012 eine Stelle als

 

Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mit Lehrtätigkeit (E13 TV-L, 50%) (Stellenausschreibung Reg.-Nr.: 167/2011)

 

zu besetzen.

 

Die Stelle ist mit 50 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf zunächst zwei Jahre befristet, eine Verlängerung ist möglich. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgrup-pe 13 TV-L.

 

Die Stelle bietet die Möglichkeit zur Promotion bzw. Habilitation im Bereich Romanische Sprachwissenschaft. Schwerbehinderte werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Anforderungsprofil - Von dem Bewerber / der Bewerberin wird erwartet:

- Sehr guter Studienabschluss in Romanistik oder (Allgemeiner) Sprachwissenschaft oder gleichzuhaltende Qualifikation

- Sehr gute Kenntnisse in mindestens einer Romanischen Sprache

- Sicheres Auftreten in Wort und Schrift

- Bereitschaft zur sprachwissenschaftlichen Tätigkeit mit dem Ziel der Promotion bzw. Habilitation

- Lehre im Rahmen von 2 Semesterwochenstunden im Bereich der romanistischen Sprachwissenschaft, Beteiligung an administrativen Aufgaben am Institut

- Eigenverantwortlicher, selbständiger und teamfähiger Arbeitsstil

 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, bisherige Tätigkeiten, Zeugniskopien und Referenzen) sind bis zum 31.01.12 in Papierform oder in elektronischer Form zu schicken an:

 

Prof. Dr. Julia Kuhn / Claudia Brauer

Friedrich-Schiller-Universität Jena

Institut für Romanistik

Ernst-Abbe-Platz 8

D-07743 Jena

claudia.brauer@uni-jena.de

 

Bitte fügen Sie nach Möglichkeit eine eigene, maximal 25seitige besonders gelungene Arbeit (z.B. Hausarbeit, Exposé, Teile der Diplomarbeit / Magisterarbeit, Publikation o. ä.) bei.

 

Für die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist ein ausreichend frankierter Rückum-schlag beizulegen, andernfalls werden nicht berücksichtigte Unterlagen nach einem Monat vernichtet.

Von:  Claudia Brauer

Publiziert von: cs