Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in Literaturwissenschaft Französisch und/oder Spanisch
- Ort: Marburg
- Arbeitszeit: Vollzeit
- Beginn: 01.04.13
- Befristung: 31.03.16
- Bezahlung/Besoldungsklasse: Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
- Disziplinen: Literaturwissenschaft
- Sprachen: Französisch, Spanisch
- Frist: 07.02.13
Am Fachbereich Fremdsprachliche Philologien der Universität Marburg, Institut für Romanische Philologie, ist zum 01.04.2013 befristet für die Dauer von zunächst 3 Jahren, mit der Möglichkeit der Verlängerung, die Stelle für
eine/-n Wissenschaftlichen Mitarbeiter/-in
zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
Es handelt sich um eine befristet zu besetzende Stelle, die – im Rahmen der zugewiesenen Aufgaben – auch die Möglichkeit zur wissenschaftlichen Weiterqualifizierung bietet.
Zu den Aufgaben gehören wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre im Institut für Romanische Philologie sowie die Übernahme von Lehrveranstaltungen zur französischen und/oder spanischen Literaturwissenschaft.
Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom, Master oder vergleichbar) sowie eine fortgeschrittene oder abgeschlossene Promotion im Bereich Romanische Literaturen und Kulturen und konkrete Forschungsprojekte sowie möglichst der Nachweis von Publikationen. Erfahrungen in der einschlägigen fachwissenschaftlichen Lehre sind erwünscht. Erwartet werden pädagogische Eignung, sehr gute Sprachkenntnisse in Französisch und Spanisch, Anwenderkenntnisse in EDV, Selbstständigkeit, Organisationstalent, Flexibilität und Teamgeist.
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen – die Philipps-Universität bekennt sich zum Ziel der familiengerechten Hochschule. Die Teilung von Vollzeitstellen (§ 8 Abs. 2 Satz 1 HGlG) sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit sind grundsätzlich möglich. Bewerberinnen/Bewerber mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§2 Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Wir bitten darum, Bewerbungsunterlagen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden. Bewerbungs- und Vorstel-lungskosten werden nicht erstattet.
Bewerbungsunterlagen sind bis zum 07.02.2013 unter Angabe der Kennziffer fb10-0001-wmz-2013 an das Institut für Romanische Philologie, Herrn Prof. Dr. Ulrich Winter, Wilhelm-Röpke-Str. 6 F, 35032 Marburg zu senden.
Publiziert von: cs