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18.12.2008

Lehrkraft für besondere Aufgaben (Frz. Literatur- und Kulturwissenschaft)

  • Ort: Gießen
  • Arbeitszeit: 1/2 Stelle
  • Beginn: 01.04.09
  • Befristung: 31.03.10
  • Bezahlung/Besoldungsklasse: BAT IIa
  • Disziplinen: Literaturwissenschaft, Medien-/Kulturwissenschaft
  • Sprachen: Französisch
  • Frist: 31.01.09

Am Institut für Romanistik des Fachbereichs 05 ist ab 01.04.2009 befristet bis 31.03.2010 die halbe Stelle einer/eines

 

Lehrkraft für besondere Aufgaben (BAT IIa)

(Französische Literatur- und Kulturwissenschaft)

 

gemäß §§ 1 ff. WissZeitVG befristet zu besetzen. Vollzeitstellen sind nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz grundsätzlich teilbar.

 

Aufgaben: Sie sind gemäß § 78 HHG Lehrkraft für besondere Aufgaben. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst überwiegend Lehraufgaben im Umfang von 7 Lehrveranstaltungsstunden gemäß Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Hessen in allen Studiengängen des Französischen in den literatur- und kulturwissenschaftlichen Modulen.

 

Voraussetzungen: Wir erwarten von Ihnen, dass Sie pädagogisch geeignet sind und eine Promotion in französischer Literatur-/Kulturwissenschaft abgeschlossen haben. Sie sollten Lehrerfahrung im Hochschulbereich sowie möglichst hochschuldidaktische Qualifikationen nachweisen können.

 

Die Justus-Liebig-Universität Gießen strebt einen höheren Anteil von Frauen im Wissen-schaftsbereich an; deshalb bitten wir qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben. Aufgrund des Frauenförderplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. - In Ihrer Bewerbung geben Sie bitte an, ob Sie eine Teilzeitbeschäftigung wünschen oder gegebenenfalls akzeptieren würden. Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens 5-303/09 mit den üblichen Unterlagen bis zum 31.01.2009 an den Präsidenten der Justus-Liebig-Universität Gießen, Ludwigstraße 23, 35390 Gießen. Be-werbungen Schwerbehinderter werden - bei gleicher Eignung - bevorzugt. Wir bitten, Bewer-bungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.

 

Von:  Hartmut Stenzel

Publiziert von: Kai Nonnenmacher