Lehrkraft für besondere Aufgaben, Frz. und Span. Linguistik (50%)
- Ort: Göttingen
- Arbeitszeit: 1/2 Stelle
- Beginn: 01.04.12
- Befristung: 30.09.14
- Bezahlung/Besoldungsklasse: TV-L E 13
- Disziplinen: Sprachwissenschaft
- Sprachen: Französisch, Spanisch
- Frist: 24.01.12
Am Seminar für Romanische Philologie der Universität Göttingen, Stiftung Öffentlichen Rechts ist zum 1. April 2012 befristet für die Dauer von 2 Jahren die Stelle einer
Lehrkraft für besondere Aufgaben (Entgeltgruppe 13/Lehrkräfte TV-L)
mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, zzt. 19,9 Wochenstunden zu besetzen.
Zur Verbesserung der Betreuungsrelation und des Lehrangebots im Bereich Romanische Sprachwissenschaft in den Basis- und Aufbaumodulen der BA- und MA-Studiengänge soll die neu eingerichtete Stelle sprachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen zum Französischen und Spanischen anbieten (einschließlich der entsprechenden Prüfungstätigkeiten) sowie in der Betreuung und Beratung von Studierenden und in der akademischen Selbstverwaltung mitwirken.
Vorausgesetzt werden ein akademischer Studienabschluss nebst Promotion in Romanischer Philologie, pädagogische Eignung und Erfahrung in der universitären Lehre. In Lehre und Forschung sollten zentrale Gebiete der Linguistik (Grammatik, Semantik, Pragmatik des Französischen und Spanischen) berücksichtigt sein.
Die Universität strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (u. a. akademischer Werdegang, Verzeichnis der Publikationen und durchgeführten Lehrveranstaltungen sowie Zeugnis- und Urkundenkopien) sind bis zum 24.1.2012 zu richten an: Prof. Dr. Uta Helfrich, Seminar für Romanische Philologie, Georg-August-Universität Göttingen, Humboldtallee 19, 37073 Göttingen.
Hinweis: Bitte die üblichen Bewerbungsunterlagen nur in Kopie einreichen. Es erfolgt keine Rücksendung. Die Unterlagen werden nach einer Aufbewahrungsfrist von fünf Monaten vernichtet. Eine Rücksendung erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter, adressierter Freiumschlag beigefügt ist.
Publiziert von: cs