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14.01.2010

Lehrkraft für besondere Aufgaben (Spanische und Portugiesische Sprachwissenschaft)

  • Ort: Gießen
  • Arbeitszeit: 1/2 Stelle
  • Beginn: 01.04.10
  • Befristung: 30.09.11
  • Bezahlung/Besoldungsklasse: E-13 (TV-H)
  • Disziplinen: Sprachwissenschaft
  • Sprachen: Portugiesisch, Spanisch
  • Frist: 05.02.10

Am Institut für Romanistik, Fachbereich Sprache, Literatur, Kultur, ist ab

01.04.2010 befristet bis 30.09.2011 die halbe Stelle einer

Lehrkraft für besondere Aufgaben

(Spanische und Portugiesische Sprachwissenschaft)

gemäß §§ 1 ff. WissZeitVG zu besetzen. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen

erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 13 Tarifvertrag Hessen (TV-H).

Aufgaben: Sie sind gemäß § 66 HHG Lehrkraft für besondere Aufgaben. Ihr

Tätigkeitsbereich umfasst überwiegend Lehraufgaben im Umfang von 7

Lehrveranstaltungsstunden sowie Mitwirkung bei der Durchführung von Prüfungen

gemäß Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Hessen in allen Studiengängen des

Spanischen und Portugiesischen in den sprachwissenschaftlichen Modulen.

Anforderungsprofil: Wir erwarten von Ihnen, dass Sie pädagogisch geeignet sind und

eine Promotion in spanischer oder portugiesischer Sprachwissenschaft abgeschlossen

haben. Sie sollten Lehrerfahrungen im Hochschulbereich sowie möglichst

hochschuldidaktische Qualifikationen nachweisen können.

Die Justus-Liebig-Universität Gießen strebt einen höheren Anteil von Frauen im

Wissenschaftsbereich an; deshalb bitten wir qualifizierte Wissenschaftlerinnen

nachdrücklich, sich zu bewerben. Aufgrund des Frauenförderplanes besteht eine

Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens 627/29730/05 mit

den üblichen Unterlagen (u.a. Exposè mit den Vorstellungen zu den gestuften

Studiengängen an der JLU) bis 05.02.2010 an den Präsidenten der Justus-Liebig-

Universität, Ludwigstraße 23, 35390 Gießen. Bewerbungen Schwerbehinderter

werden - bei gleicher Eignung - bevorzugt. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie

vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.

Von:  Joachim Born

Publiziert von: jd