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29.11.2013

Lektorin / Lektor für Französisch (Rechtsfranzösisch)

  • Ort: Augsburg
  • Arbeitszeit: 1/2 Stelle
  • Beginn: 17.03.14
  • Befristung: 16.03.16
  • Bezahlung/Besoldungsklasse: 13 TV-L
  • Disziplinen: Sprachpraxis
  • Sprachen: Französisch
  • Frist: 18.12.13

Am Sprachenzentrum der Universität Augsburg ist voraussichtlich ab 17. März 2014 eine Stelle für

 

eine Lektorin / einen Lektor für Rechtsfranzösisch

 

im Umfang der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit in einem bis 16. März 2016 befristeten Beschäftigungsverhältnis zu besetzen.

 

Die Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers umfassen fachsprachlichen Unterricht in Französisch im Rahmen der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung für Studierende der Juristischen Fakultät, die Entwicklung von Unterrichtsmaterialien und die Vorbereitung, die Durchführung und die Korrektur von Prüfungen sowie damit verbundene organisatorische Aufgaben. Die Lehrverpflichtung beträgt 9 Lehrveranstaltungsstunden.

 

Einstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem für die Lehr-tätigkeit geeigneten Fachgebiet. Von den Bewerberinnen/Bewerbern wird muttersprachliche Kompetenz im Französischen erwartet. Erforderlich ist in der Regel eine mehrjährige haupt-berufliche Tätigkeit in der Fremdsprachenausbildung oder eine der Tätigkeit als Lektor förderliche mehrjährige hauptberufliche Tätigkeit. Erforderlich sind ferner Vertrautheit mit modernen Medien und angemessene Kenntnisse der deutschen Sprache.

Bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 13 TV-L.

 

Die Universität Augsburg hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil weiblicher Beschäftigter bei ihren Beschäftigten zu erhöhen und fordert Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.

 

Bewerbungen (bitte nicht per E-Mail) mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Nachweise über die bisherigen Tätigkeiten etc.) werden erbeten bis 18. Dezember 2013 an

Universität Augsburg

Sprachenzentrum

z.Hd. Herrn Dr. Martin Schnell

Universitätsstr. 2

86135 Augsburg.

 

Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Besetzungsverfahrens nach datenschutzrechtlichen Grundsätzen vernichtet.

Von:  Cécile Stölting

Publiziert von: cf