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02.03.2011

Lektorin/Lektor für Französisch (100%)

  • Ort: Wuppertal
  • Arbeitszeit: Vollzeit
  • Beginn: 01.10.11
  • Befristung: 30.09.14
  • Bezahlung/Besoldungsklasse: E 13 TV-L
  • Disziplinen: Sprachpraxis
  • Sprachen: Französisch
  • Frist: 25.03.11

Im Fachbereich A – Geistes- und Kulturwissenschaften -

Im Fachgebiet Romanistik: Sprachpraxis

 

ist zum 01.10.2011 zunächst befristet auf 3 Jahre,

mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 3 Jahre

 

die Stelle einer/s

 

Lektorin/Lektors für Französisch

 

zu besetzen.

 

Stellenwert: E 13 TV-L

 

Fachliche und persönliche Einstellungsvoraussetzungen:

- Universitätsabschluß (min. Bac+4 oder eine vergleichbare Qualifikation – Sek.II) vorzugsweise in einer Philologie

- Französisch als Muttersprache

- angemessene Kenntnisse der deutschen Sprache

- sprachpraktische Lehrerfahrungen (vorzugsweise im Hochschulbereich)

- gewünscht ist zudem nachgewiesene fremdsprachendidaktische Kompetenz (insbesondere in den Bereichen innovative Lehr-Lern-Methoden sowie Diagnostik und Beratung)

 

Aufgaben und Anforderungen:

Sprachpraktische und landeskundliche Lehrveranstaltungen in allen Studiengängen der Romanistik sowie Vermittlung von Kontakten zu frankophonen Ländern (insbesondere aber Frankreich, Belgien, Schweiz) für Studierende. Die Mitarbeit und Kooperation im Fach insbesondere bei Eingangstests und Prüfungen wird erwartet.

 

Lehrdeputat: 17 Semesterwochenstunden.

 

Die Möglichkeit zur Promotion ist gegeben.

 

Kennziffer: 11020

 

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen, unter Angabe der Kennziffer, zu richten an

 

Herrn Univ.-Prof. Dr. Lars Schmelter

Fachbereich A

Bergische Universität Wuppertal

42097 Wuppertal.

 

Bewerbungsfrist: 25.03.2011

 

Auf elektronischem Wege übermittelte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

 

Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern sie in der Organisationseinheit unterrepräsentiert sind und sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

Von:  Birte Heimann

Publiziert von: Barbara Ventarola