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24.06.2010

Universitätsprofessur (W2/W3) für Medienkulturwissenschaft

  • Ort: Hildesheim
  • Arbeitszeit: Vollzeit
  • Beginn: 01.04.11
  • Bezahlung/Besoldungsklasse: W 2 / W 3
  • Disziplinen: Medien-/Kulturwissenschaft
  • Sprachen: Sprachenübergreifend
  • Frist: 22.07.10

An der Stiftung Universität Hildesheim ist folgende Universitätsprofessur zu besetzen:

 

Im Institut für Medien und Theater, Fachbereich II - Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation - ist zum 01.04.2011 eine

Universitätsprofessur (W2/W3) für Medienkulturwissenschaft

zu besetzen.

 

Auf der Grundlage des Theorie-Praxis-Verhältnisses in den kulturwissenschaftlichen Studiengängen "Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis", "Szenische Künste" und "Kreatives Schreiben und Kulturjournalismus" soll der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin die Bandbreite des Faches Medienwissenschaft (Medientheorie, Mediengeschichte, Medienanalyse) in Forschung und Lehre vertreten. Neben der medienwissenschaftlichen Profilierung ist ein kulturwissenschaftliches Forschungsinteresse erforderlich, das einen Schwerpunkt auf die medialen Prozesse der Gegenwart setzt und eine ästhetische Perspektive auf Medien und ihre Produkte zeigt.

 

Erwartet werden einschlägige Forschungsleistungen auf den o. g. Gebieten und weitere Forschungsperspektiven für interdisziplinäre Forschungsvorhaben der Hochschule sowie ein innovatives Konzept für die Lehre. Erwünscht ist Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln. Erwartet wird außerdem eine enge Kooperation mit der fachbereichsübergreifenden AG "Medien".

 

Weitere Auskünfte erteilt der Dekan des Fachbereichs Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation, Prof. Dr. Tilman Borsche, Tel.: 05121/883-601, E-Mail: dekanat2@uni-hildesheim.de.

 

Kennziffer: 2010/35

 

Die Bereitschaft zur Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt.

 

Die Einstellungsvoraussetzungen bei Professuren ergeben sich aus §§ 25 ff des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 26.02.2007 (Nds. GVBl. S. 69), geändert mit Art. 3 des Gesetzes vom 13.09.2007 (Nds. GVBl. S. 444). Gemäß § 28 erfolgt bei Universitätsprofessuren die Ernennung bei erstmaliger Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von fünf Jahren.

 

Die Universität Hildesheim legt besonderen Wert auf Gender- und Diversitykompetenzen in der Gestaltung der Lehre.

Die Universität hält es für erforderlich, den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre zu erhöhen. Frauen sollen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

 

Bewerbungen sind mit Lebenslauf, Zeugnissen, Darstellung des beruflichen Werdegangs und bisheriger Lehrtätigkeit, Aufstellung der Forschungsvorhaben sowie Liste der Veröffentlichungen bis zum 22.07.2010 unter Angabe der Kennziffer zu richten an den

 

Präsidenten der

Universität Hildesheim

Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten

Marienburger Platz 22

31141 Hildesheim

 

E-Mail: dekanat2@uni-hildesheim.de

Von:  http://www.academics.de, 24.06.2010

Publiziert von: Hartmut Duppel