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02.02.2012

W2 Professur für Didaktik der romanischen Sprachen: Französisch und Spanisch

  • Ort: Potsdam
  • Arbeitszeit: Vollzeit
  • Bezahlung/Besoldungsklasse: W 2
  • Disziplinen: Didaktik
  • Sprachen: Französisch, Spanisch
  • Frist: 01.03.12

An der Universität Potsdam ist in der Philosophischen Fakultät folgende Professur zu besetzen:

 

Am Institut für Romanistik möglichst zum Sommersemester 2013 eine

W2 Professur für Didaktik der romanischen Sprachen mit den Schwerpunkten Französisch und Spanisch

 

Die Stelleinhaberin/Der Stelleninhaber soll in der Lehre den Bereich der Fachdidaktik des Französischen und des Spanischen in seiner gesamten Breite in den am Institut angebotenen Lehramtsstudiengängen vertreten. In Forschung und Lehre soll der Schwerpunkt auf der Didaktik der Entwicklung von Sprech- und Lesekompetenzen liegen. Die Berücksichtigung des Erwerbs von Kompetenzen für interkulturelle Handlungssituationen sowie der anwendungsorientierten Vermittlung von Grammatikkenntnissen ist erwünscht.

 

Im Bereich der Forschung soll die Einbindung in den Profilbereich "Kulturelle Begegnungsräume" der Philosophischen Fakultät erfolgen. Eine Zusammenarbeit mit den Fachdidaktiken der Fakultät ist erwünscht.

 

Zu den Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers gehört die Organisation und Mitwirkung an den Schulpraktischen Studien und die Mitwirkung im Rahmen des Praxissemesters.

 

Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind nach § 39 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, umfassende Kompetenzen im Wissenschaftsmanagement und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht worden sind.

 

Das Berufungsverfahren wird nach § 38 BbgHG durchgeführt. Insbesondere bei der ersten Berufung in ein Professoren-Amt soll das Beamten- bzw. Angestelltenverhältnis gemäß § 41 Abs. 1 BbgHG befristet werden. Bei einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bzw. in das unbefristete Angestelltenverhältnis ist ein erneutes Berufungsverfahren nicht erforderlich.

 

Die Universität Potsdam strebt eine Erhöhung des Anteiles der Frauen in Lehre und Forschung an. Deshalb werden insbesondere qualifizierte Wissenschaftlerinnen um ihre Bewerbung gebeten.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen sind innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung zu richten an den

 

Präsidenten der

Universität Potsdam

Am Neuen Palais 10

14469 Potsdam

Von:  http://www.academics.de, 02.02.2012

Publiziert von: Hartmut Duppel