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11.03.2010

W2-Professur für „Sprache und Gestalt“

  • Ort: Kiel
  • Arbeitszeit: Vollzeit
  • Bezahlung/Besoldungsklasse: W 2
  • Disziplinen: Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Medien-/Kulturwissenschaft
  • Sprachen: Sprachenübergreifend
  • Frist: 08.04.10

An der Muthesius Kunsthochschule ist zum Wintersemester 2010/2011 eine

 

W2-Professur für „Sprache und Gestalt“ (im Studiengang Kommunikationsdesign) zu besetzen.

 

Die Professur für „Sprache und Gestalt“ im Studiengang Kommunikationsdesign der Muthesius Kunsthochschule ist im Kontext bi- oder mehrmedialen Arbeitens verortet. Sie kooperiert mit den Lehrgebieten Digitale Medien, Illustration, Time-Based-Media, Konzept & Entwurf, Fotografie und Typografie. Darüber hinaus ist es erwünscht, dass die Professur auch mit den anderen Studien­bereichen und Zentren der Hochschule zusammenarbeitet.

 

In der Kooperation wird Sprache als eigenständiges Medium gedacht und gelehrt, das für die jeweilige kommunikative Situation zu gestalten ist. Die Pro­fessur betreut unter anderem anwendungsorientierte Projekte im werblichen oder redaktionellen Umfeld, in der Regel aber erkenntnisorientierte und/oder medienreflexive Vorhaben, und das sowohl im Bachelor- als auch im Master­studiengang. Außerdem unterstützt sie die Konzeption und verbale Vermittlung gestalterischer Prozesse.

 

Die gesuchte Persönlichkeit (m/w) hat im journalistischen, wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Bereich herausragende und eigenständige Arbeiten veröffentlicht. Sie kann Geschichte, Theorie und Poetik der Sprache vermitteln und zum kreativen Umgang mit ihr im Kontext anderer Medien anleiten.

 

Die Voraussetzungen nach § 61 Abs. 1-3 oder ggf. Abs. 5 des Hochschulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (HSG) müssen erfüllt werden. Auf eine mögliche Befristung gemäß § 63 Abs. 1 HSG wird hingewiesen.

 

Die Hochschule ist bestrebt, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten den Anteil der Frauen in herausgehobenen Positionen zu erhöhen und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden gegenüber männlichen Bewerbem bei gleichwertiger Eignung Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

 

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Übersicht zur Ausbildung (mit Zeugnisnachweisen) und der Darstellung des bisherigen beruf­lichen Werdegangs (Arbeitsproben, Veröffentlichungen) senden Sie bitte inner­halb von vier Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige an das

 

Präsidium der Muthesius Kunsthochschule

z. H. Frau Bente Clausen - Personalabteilung

Lorentzendamm 6-8, 24103 Kiel

Von:  http://www.academics.de, 11.03.2010

Publiziert von: Hartmut Duppel