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18.02.2011

W3-Professur für französische Sprache und Sprachdidaktik

  • Ort: Freiburg (Pädagogische Hochschule)
  • Beginn: 01.10.11
  • Disziplinen: Sprachwissenschaft, Didaktik
  • Sprachen: Französisch
  • Frist: 18.03.11

Pädagogische Hochschule Freiburg - Université des Sciences de l'Education - University of Education

Die Pädagogische Hochschule Freiburg ist eine bildungswissenschaftliche Hochschule mit Universitätsrang. An ihr werden 4.700 Studierende in den Studiengängen für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie in bildungswissenschaftlichen Bachelor- und Masterstudiengängen ausgebildet.

 

Am Institut für Fremdsprachen, Abteilung Französisch, ist zum 01. Oktober 2011 eine

W3-Professur für französische Sprache und Sprachdidaktik

Kennziffer 041/11

zu besetzen.

 

Aufgaben:

Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber soll die französische Sprachwissenschaft und Sprachdidaktik in Forschung und Lehre vertreten.

Im Rahmen der Lehre sind bis zu max. 4 SWS in enger Abstimmung mit dem Institut für deutsche Sprache und Literatur, Arbeitsbereich Sprachwissenschaft und Sprachdidaktik, auszubringen. Daher ist eine Bereitschaft zur intensiven Kooperation Voraussetzung. Das Interesse kann durch entsprechende Leistungen in Forschung und Lehre nachgewiesen werden.

 

Voraussetzungen:

Einschlägiges Studium, Promotion und Habilitation oder habilitationsadäquate wissenschaftliche Leistungen.

Bereitschaft zur intensiven Kooperation in der Lehre mit dem Institut für deutsche Sprache und Literatur, Arbeitsbereich Sprachwissenschaft und Sprachdidaktik.

 

Auskunft zu der Stelle erteilt Herr Prof. Dr. Olivier Mentz (mentz@ph-freiburg.de).

 

Für die Stelle gilt:

Auf das Arbeitsverhältnis findet die Verordnung der Landesregierung über die Lehrverpflichtungen an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen (LVVO) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Eine Anpassung der Lehrverpflichtung im Rahmen der LVVO behält sich die Hochschule vor.

Im Falle einer erstmaligen Berufung in ein Professorenamt kann die Ernennung zunächst für drei Jahre im Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen. Bei einer anschließenden Übernahme in das Lebenszeitbeamtenverhältnis ist kein erneutes Berufungsverfahren erforderlich. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und dem Verfahren sind §§ 47 ff Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg zu entnehmen.

Die Bewerberinnen/Bewerber sollen eine dreijährige Schulpraxis nachweisen (vgl. § 47 LHG).

 

Die Hochschule erwartet von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sensibilität in genderspezifischen Fragen sowie die aktive Beteiligung bei der Entwicklung neuer Studiengänge; sie hat sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil in Lehre und Forschung zu erhöhen und fordert entsprechend qualifizierte (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.

 

Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung unter Angabe der Kennziffer mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 18.03.2011 an das

Rektorat der PH Freiburg

Kunzenweg 21

79117 Freiburg

 

E-Mail: mentz@ph-freiburg.de

 

Von:  http://www.academics.de, 17.02.2011

Publiziert von: Kai Nonnenmacher