Stellen > Professur

24.11.2011

Professur Angewandte Sprachwissenschaft

  • Ort: Universität Hildesheim
  • Arbeitszeit: Vollzeit
  • Beginn: 01.09.12
  • Bezahlung/Besoldungsklasse: W2
  • Disziplinen:
  • Sprachen:
  • Frist: 30.12.11

An der Stiftung Universität Hildesheim ist am Institut für

Übersetzungswissenschaft und Fachkommunikation des Fachbereichs III – Sprach- und Informationswissenschaften – zum 01.09.2012 eine

W2-Professur

Angewandte Sprachwissenschaft

zu besetzen.

 

Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber soll wesentliche Bereiche der Angewandten Sprachwissenschaft der Gegenwartssprache mit Blick auf Übersetzen und übersetzerische Textproduktion vertreten. Die Arbeitssprachen des Instituts sind Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch. Der sprachliche Schwerpunkt der Professur soll auf dem Spanischen liegen. Ein weiterer Schwerpunkt im Englischen ist erwünscht.

 

 

Die Bewerberinnen und Bewerber sollen in mehreren der folgenden Forschungsgebiete ausgewiesen sein:

 

- Sprache in den Medien

- Übersetzungswissenschaft

- gesprochene Sprache

- barrierefreie Medienkommunikation

 

In der Lehre ist die Professur vorrangig an den Studiengängen Internationale Kommunikation und Übersetzen (B.A.), Internationale Fachkommunikation – Sprachen und Technik (M.A.) sowie Medientext und Medienübersetzung (M.A.) beteiligt.

 

Erwartet werden außerdem eine Beteiligung an der Weiterentwicklung der Studiengänge, aktive Forschungstätigkeit, die Einwerbung von Drittmitteln und eine fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit im Bereich Medien.

 

Vorausgesetzt werden ein einschlägiges Studium, eine Promotion von überdurchschnittlicher Qualität und zusätzliche Leistungen, die in der Regel durch eine Habilitation oder durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen werden.

 

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 25 ff des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 26.02.2007 (Nds. GVBl. S. 69), geändert mit Art. 1 des Gesetzes vom 10.06.2010 (Nds. GVBl. S. 242). Gemäß § 28 NHG erfolgt bei Universitätsprofessuren die Ernennung bei erstmaliger Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von fünf Jahren.

 

Die Universität Hildesheim legt besonderen Wert auf Gender- und Diversitykompetenzen in der Gestaltung der Lehre.

 

Die Universität Hildesheim hält es für erforderlich, den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre zu erhöhen. Frauen sollen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden.

 

Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Dekan des Fachbereichs III, Herrn Prof. Dr. Friedrich Lenz, Tel.: 05121/883-842, E-Mail: lenz@uni-hildesheim.de.

 

Bewerbungen sind mit Lebenslauf, Zeugnissen, Darstellung des beruflichen Werdegangs und bisheriger Lehrtätigkeit, Aufstellung der Forschungsvorhaben sowie Liste der Veröffentlichungen unter Angabe der Kennziffer 2011/99 bis zum 30.12.2011 zu richten an den Präsidenten der Universität Hildesheim, Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten, Marienburger Platz 22, 31141 Hildesheim.

 

 

Von:  Christiane Maaß

Publiziert von: