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27.11.2008

W1-Juniorprofessur für Experimentelle Phonologie/Phonetik

  • Ort: Potsdam
  • Arbeitszeit: Vollzeit
  • Bezahlung/Besoldungsklasse: W1
  • Disziplinen: Sprachwissenschaft
  • Sprachen: Sprachenübergreifend
  • Frist: 23.12.08

An der Universität Potsdam ist im Exzellenzbereich Kognitionswissenschaften der Humanwissenschaftlichen Fakultät in der Linguistik/Allgemeine Sprachwissenschaft zum nächstmöglichen Termin eine

W1-Juniorprofessur für Experimentelle Phonologie/Phonetik zu besetzen.

 

Der/Die Stelleninhaber(in) soll die experimentelle Phonologie sowie die artikulatorische, akustische und perzeptuelle Phonetik in Lehre und Forschung am Institut für Linguistik/Allgemeine Sprachwissenschaft der Humanwissenschaftlichen Fakultät vertreten. Kenntnisse im Bereich der Phonologie/Phonetik sind eine Voraussetzung.

Die zu berufende Person sollte auch Erfahrungen im Aufbau von phonologischen Experimenten und im Umgang mit Sprachanalyseprogrammen haben. Es wird auch ein Beitrag zur Interaktion der syntaktischen Struktur mit der Phonologie und der Phonetik erwartet.

Der/Die Stelleninhaber(in) soll selbständig Drittmittel betreuen können und bereit sein, mit den Mitgliedern des Institutes zu kooperieren, und sich mit einem eigenen Projekt in den SFB 632 "Informationsstruktur" einzubinden.

 

Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sind nach § 42 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität der Promotion nachgewiesen wird. Wünschenswert sind Auslandserfahrungen, herausragende Publikationsaktivitäten sowie Lehrerfahrung. Die Dauer der Promotions- und Beschäftigungsphase soll einen Zeitrahmen von insgesamt 6 Jahren nicht überschritten haben.

 

Das Berufungsverfahren wird nach den §§ 38 f., 42 und 43 BbgHG durchgeführt. Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von drei Jahren im Beamtenverhältnis bzw. im Angestelltenverhältnis. Eine Verlängerung der Professur soll mit Zustimmung der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors im Laufe des 3. Jahres um weitere 3 Jahre erfolgen, wenn sie/er sich als Hochschullehrerin/Hochschullehrer bewährt hat.

 

Die Universität Potsdam strebt eine Erhöhung des Anteiles der Frauen in Lehre und Forschung an. Deshalb werden qualifizierte Wissenschaftlerinnen um ihre Bewerbung gebeten.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.

 

Bewerbungen sind innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung zu richten an:

Universität Potsdam

Die Präsidentin

Am Neuen Palais 10

14469 Potsdam

Von:  http://www.academics.de, 27.11.2008

Publiziert von: Hartmut Duppel