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28.10.2010

W2 Professur Allgemeine Sprachwissenschaft: Grammatiktheorie mit dem Schwerpunkt Semantik

  • Ort: Potsdam
  • Arbeitszeit: Vollzeit
  • Bezahlung/Besoldungsklasse: W 2
  • Disziplinen: Sprachwissenschaft
  • Sprachen: Sprachenübergreifend
  • Frist: 25.11.10

In der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Professur zu besetzen:

 

W2 Professur Allgemeine Sprachwissenschaft: Grammatiktheorie mit dem Schwerpunkt Semantik

 

Die Professur vertritt die Semantik als ein Kerngebiet der Grammatiktheorie in Forschung und Lehre. Der/Die Stelleninhaber/in soll einen durch internationale Publikationstätigkeit ausgewiesenen Forschungsschwerpunkt im Bereich der Informationsstruktur auch in afrikanischen und (süd)ostasiatischen Sprachen aufweisen. Darüber hinaus wird Expertise im Bereich der semantischen Variation sowie der Schnittstellen von Semantik-Syntax und Semantik-Phonologie erwartet. Die Vertrautheit mit den empirischen Methoden des Faches sowie auch experimentellen Ansätzen wird vorausgesetzt. Das wissenschaftliche Profil soll sich in die interdisziplinär ausgerichtete Forschung am Exzellenzbereich Kognitionswissenschaft der Humanwissenschaftlichen Fakultät, die sich durch eine enge Vernetzung von Linguistik und Psychologie auszeichnet, einfügen. Zudem wird die Fähigkeit und Bereitschaft zur Leistung von Beiträgen auch in den klinisch ausgerichteten Studiengängen der Linguistik erwartet. Erfahrungen in der Leitung und Beantragung von größeren Forschungsverbünden sind erwünscht, da mit der Stelle Leitungsfunktionen im SFB 632 Informationsstruktur verbunden sind. Mit einer Hausbewerbung (Juniorprofessur) wird gerechnet.

 

Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind nach § 39 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, umfassende Kompetenzen im Wissenschaftsmanagement und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht worden sind.

 

Das Berufungsverfahren wird nach § 38 BbgHG durchgeführt. Insbesondere bei der ersten Berufung in ein Professoren-Amt soll das Beamten- bzw. Angestelltenverhältnis gemäß § 41 Abs. 1 BbgHG befristet werden. Bei einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bzw. in das unbefristete Angestelltenverhältnis ist ein erneutes Berufungsverfahren nicht erforderlich, wenn die Stelle zuvor unbefristet ausgeschrieben war.

 

Die Universität Potsdam strebt eine Erhöhung des Anteiles der Frauen in Lehre und Forschung an. Deshalb werden insbesondere qualifizierte Wissenschaftlerinnen um ihre Bewerbung gebeten.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen sind innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung zu richten an die

 

Präsidentin der Universität Potsdam

Am Neuen Palais 10

14469 Potsdam

Von:  http://www.academics.de, 28.10.2010

Publiziert von: Hartmut Duppel