W2-Professur für Allgemeine Sprachwissenschaft: Grammatiktheorie mit dem Schwerpunkt Phonologie
- Ort: Potsdam
- Arbeitszeit: Vollzeit
- Bezahlung/Besoldungsklasse: W 2
- Disziplinen: Sprachwissenschaft
- Sprachen: Sprachenübergreifend
- Frist: 28.02.10
An der Universität Potsdam ist folgende Professur zu besetzen:
Im Exzellenzbereich Kognitionswissenschaften der Humanwissenschaftlichen Fakultät ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
W2-Professur für Allgemeine Sprachwissenschaft: Grammatiktheorie mit dem Schwerpunkt Phonologie zu besetzen.
Die Professur ergänzt die in den Bereichen Syntax und Semantik bereits vertretene Forschung und Lehre in der Grammatiktheorie um die Phonologie. Der/Die Stelleninhaber/in soll den Bereich der Phonologie mit universalgrammatischer Perspektive vertreten. Die Vertrautheit mit den empirischen und insbesondere experimentellen Methoden des Faches wird vorausgesetzt. Das wissenschaftliche Profil soll sich in die interdisziplinär ausgerichtete Forschung am Exzellenzbereich Kognitionswissenschaft der Humanwissenschaftlichen Fakultät, die sich durch eine enge Vernetzung von Linguistik und Psychologie auszeichnet, einfügen. Zudem wird die Fähigkeit und Bereitschaft zur Leistung von Beiträgen auch in den klinisch ausgerichteten Studiengängen der Linguistik erwartet. Eine Beteiligung am SFB 632 Informationsstruktur: Die sprachlichen Mittel der Gliederung von Äußerung, Satz und Text und an der Entwicklung und Gestaltung zukünftiger weiterer kognitionswissenschaftlicher Forschungsverbünde wird erwartet. Erfahrungen in der erfolgreichen Drittmitteleinwerbung und eine ausgezeichnete internationale Vernetzung sind erwünscht.
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind nach § 39 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, umfassende Kompetenzen im Wissenschaftsmanagement und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht worden sind.
Das Berufungsverfahren wird nach § 38 des BbgHG durchgeführt. Insbesondere bei der ersten Berufung in ein Professoren-Amt soll das Beamten- bzw. Angestelltenverhältnis gemäß § 41 Abs. 1 BbgHG befristet werden.
Die Universität Potsdam strebt eine Erhöhung des Anteiles der Frauen in Lehre und Forschung an. Deshalb werden besonders qualifizierte Wissenschaftlerinnen um ihre Bewerbung gebeten.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung zu richten an die
Präsidentin der Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Publiziert von: Hartmut Duppel