W2-Professur für Kulturen romanischer Länder
- Ort: Potsdam
- Arbeitszeit: Vollzeit
- Bezahlung/Besoldungsklasse: W2
- Disziplinen: Medien-/Kulturwissenschaft
- Sprachen: Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch
- Frist: 28.05.08
An der Universität Potsdam ist an der Philosophischen Fakultät folgende Professur zu besetzen:
Am Institut für Romanistik möglichst zum Wintersemester 2009/10 eine W2-Professur für Kulturen romanischer Länder.
Diese Stelle dient der kulturwissenschaftlichen Profilbildung der Potsdamer Romanistik. Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber soll v. a. das Feld der Kulturen romanischer Länder in Forschung und Lehre vertreten. Die Gesamtperspektive dieser Professur ist neben einer kulturwissenschaftlichen Theoriebildung ausgerichtet auf die Geschichte der Kulturen und die kulturelle Gegenwart romanischer Länder (im französisch-, spanisch-, italienisch-, portugiesischsprachigen Raum) im europäischen wie im außereuropäischen Kontext. Bewerberinnen und Bewerber sollen sich in einem oder mehreren der vorstehend genannten Bereiche mit Veröffentlichungen profiliert haben.
Zu den Aufgaben der Professur gehört u. a. eine forschungsorientierte Lehrtätigkeit in den kulturwissenschaftlichen Modulen der Studiengänge (BA und MA) des Instituts für Romanistik. Die Fähigkeit und Bereitschaft zur Vernetzung mit den literatur- und sprachwissenschaftlichen Professuren des Instituts wird erwartet.
Die Bewerberinnen/Bewerber sollten bereit sein, in ihren Forschungsthemen einen Bezug zu einem der Schwerpunkte des Profilbereichs der Philosophischen Fakultät "Kulturelle Begegnungsräume" ("Mobilisierte Kulturen", "Lebensformen und Lebenswissen", "Regionalität und Identität") herzustellen und an dessen Weiterentwicklung mitzuwirken. Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln, der Organisation von Forschungsvorhaben und der akademischen Selbstverwaltung werden erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind nach § 38 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, umfassende Kompetenzen im Wissenschaftsmanagement und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht worden sind.
Das Berufungsverfahren wird nach den §§ 39, 40, 41 des BbgHG durchgeführt. Bei der ersten Berufung in ein Professoren-Amt ist das Beamten- bzw. Angestelltenverhältnis gemäß § 40 Abs. 1 BbgHG grundsätzlich zu befristen. Ausnahmen kommen insbesondere in Betracht, wenn Bewerber aus dem Ausland oder aus dem Bereich außerhalb der Hochschulen für ein Professoren-Amt sonst nicht gewonnen werden können (besonderes Gewinnungsinteresse). Bei einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bzw. in das unbefristete Angestelltenverhältnis ist ein erneutes Berufungsverfahren nicht erforderlich.
Die Universität Potsdam strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in der Forschung und Lehre an und fordert entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen zur Bewerbung auf. Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt.
Bewerbungen sind zu richten an:
Universität Potsdam
Die Präsidentin
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Publiziert von: Kai Nonnenmacher