W3-Professur für Theoretische Computerlinguistik
- Ort: Potsdam
- Arbeitszeit: Vollzeit
- Bezahlung/Besoldungsklasse: W 3
- Disziplinen: Sprachwissenschaft
- Sprachen: Sprachenübergreifend
- Frist: 25.02.10
An der Universität Potsdam ist folgende Professur zu besetzen:
Im Exzellenzbereich Kognitionswissenschaften der Humanwissenschartlichen Fakultät zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
W3-Professur für Theoretische Computerlinguistik
Der/Die Stelleninhaber/in soll das Fach Theoretische Computerlinguistik in Forschung und Lehre vertreten. Innerhalb des besonderen Profils der Potsdamer Linguistik mit einer engen Verzahnung von Theoretischer Linguistik, Patho-/Psycholinguistik und Computerlinguistik kommt der Theoretischen Computerlinguistik als Teil des Exzellenzbereichs Kog- nitionswissenschaft eine wichtige Brückenfunktion zu. Die inhaltliche Schwerpunktsetzung sollte deshalb innerhalb der folgenden Bereiche liegen: formale Eigenschaften von Grammatiken, Grammatikformalismen und (probabilistisches) Parsing natürlicher Sprachen, maschinelle Lerntechniken in der Sprachverarbeitung, komputationelle Semantik. Die Beherrschung von symbolischen und/oder statistischen, corpusanalytischen Methoden wird vorausgesetzt. Insgesamt soll sich das wissenschaftliche Profil in die interdisziplinär ausgerichtete Forschung am Exzellenzbereich Kognitionswissenschaft der Humanwissenschaftlichen Fakultät einfügen. Eine Beteiligung am SFB 632 Informationsstruktur: Die sprachlichen Mittel der Gliederung von Äußerung, Satz und Text und an der Entwicklung und Gestaltung zukünftiger weiterer kognitionswissenschaftlicher Forschungsverbünde wird erwartet. Erfahrungen in der erfolgreichen Drittmitteleinwerbung und eine ausgezeichnete internationale Vernetzung sind erwünscht.
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind nach § 39 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, umfassende Kompetenzen im Wissenschaftsmanagement und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht worden sind.
Das Berufungsverfahren wird nach § 38 des BbgHG durchgeführt. Insbesondere bei der ersten Berufung in ein Professoren-Amt soll das Beamten- bzw. Angestelltenverhältnis gemäß § 41 Abs. 1 BbgHG befristet werden.
Die Universität Potsdam strebt eine Erhöhung des Anteiles der Frauen in Lehre und Forschung an. Deshalb werden besonders qualifizierte Wissenschaftlerinnen um ihre Bewerbung gebeten.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung zu richten an die
Präsidentin der
Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Publiziert von: Hartmut Duppel